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   LG Düsseldorf, 29.07.2008 - 11 O 450/07   

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https://dejure.org/2008,16226
LG Düsseldorf, 29.07.2008 - 11 O 450/07 (https://dejure.org/2008,16226)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.07.2008 - 11 O 450/07 (https://dejure.org/2008,16226)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - 11 O 450/07 (https://dejure.org/2008,16226)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des eine Fachfirma Empfehlenden für den durch die Schlechtausführung der in Auftrag gegebenen Handwerksarbeiten entstandenen Schaden

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wohngebäudeversicherung - Haftung für Handwerker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Schadensteuerung - Versicherung haftet nicht für Fehler in empfohlener Werkstatt

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Leitsatz)

    Grundsätzlich keine Haftung des Versicherers für mangelhaft durchgeführte Reparatur

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Gebäudeversicherers für mangelhaft durchgeführte Reparatur

Papierfundstellen

  • r+s 2008, 297
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Nürnberg, 21.03.2022 - 8 U 3825/21

    Haftung des Versicherers bei Auftragserteilung zu Sanierungsarbeiten nach

    Der Versicherer schuldet demnach keine Naturalrestitution (vgl. LG Konstanz, BeckRS 2009, 86800; LG Düsseldorf, r+s 2008, 297).

    Die mit der Instandsetzung beauftragten Werkunternehmer werden daher - bezogen auf den Versicherungsvertrag - nicht im Pflichtenkreis des Versicherers tätig; sie sind nicht seine Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB; vgl. OLG Bremen, BeckRS 2011, 24093; LG Düsseldorf, r+s 2008, 297, 298; MüKo-VVG/Spielmann, 2. Aufl., 200 Sachversicherung, Rn. 240).

  • OLG Nürnberg, 14.02.2022 - 8 U 3825/21

    Keine Zurechnung von Handwerkerverschulden bei Beauftragung eines

    Der Versicherer schuldet demnach keine Naturalrestitution (vgl. LG Konstanz, BeckRS 2009, 86800; LG Düsseldorf, r+s 2008, 297).

    Die mit der Instandsetzung beauftragten Werkunternehmer werden daher - bezogen auf den Versicherungsvertrag - nicht im Pflichtenkreis des Versicherers tätig; sie sind nicht seine Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB; vgl. OLG Bremen, BeckRS 2011, 24093; LG Düsseldorf, r+s 2008, 297, 298; MüKo-VVG/Spielmann, 2. Aufl., 200 Sachversicherung, Rn. 240).

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2012 - 9 U 64/11

    Wohngebäudeversicherung: Haftung des Versicherers für Pflichtverletzungen des

    Generell kommt eine Haftung des Versicherers in Betracht, wenn der Regulierungsbeauftragte gegenüber dem Versicherungsnehmer oder gegenüber dem für die Reparatur verantwortlichen Werkunternehmer fehlerhafte Anweisungen erteilt, die zu Schäden des Versicherungsnehmers führen (vgl. zu solchen Konstellationen LG Köln, RuS 1991, 410; LG Düsseldorf, RuS 2008, 297; Nugel, jurisPR-VersR 10/2008, Anmerkung 4).
  • OLG Bremen, 26.09.2011 - 3 U 48/10

    Umfang der Eintrittspflicht des Gebäudeversicherers im Rahmen der Brandsanierung;

    Dagegen hat ein Wohngebäudeversicherer nicht dafür einzustehen, wenn ein von ihm empfohlener Handwerker die Schadensbeseitigung mangelhaft ausführt, selbst wenn die Empfehlung "intensiv" war (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2008, 11 O 450/07).
  • LG Stuttgart, 15.11.2018 - 22 O 119/17

    Kein Ersatz für Schäden durch nicht vom Versicherer beauftragte Handwerker

    Es gehört nämlich nicht zur Sphäre des Versicherers, eine Naturalrestitution durchzuführen, sodass die Phase der Wiederherstellung des Gebäudes / der versicherten Sachen nicht zu den Pflichten des Versicherers zählt (so im Anschluss an Spielmann, Langheid/Wandt, MünchKomm VVG, 2. Aufl., Ziff. 200, Rn. 240; vgl. ebenso OLG Celle VersR 2010, 526 f.; LG Mönchengladbach, Urteil 21.12.2007 - 1 O 170/03; LG Düsseldorf, Urteil vom 30.4.2008 - 11 O 450/07; in Abgrenzung zu OLG Köln, Urteil vom 12.10.2010 - 9 U 64/10).
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